Kübel, Mulden & Container
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allen Angeboten, Vereinbarungen und Geschäften liegen diese Bedingungen zugrunde.
  2. Auslagen zur Beschaffung/Erfassung von Verwertungsnachweisen oder Sondergenehmigungen etc. sind gesondert zu bezahlen. Der Auftraggeber trägt die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass wegen der Beschaffenheit der Abfälle Analysen erstellt werden müssen, unterschiedliche Verwertungen oder Deponien anzufahren sind.
  3. Wird der Container vom Auftraggeber länger genutzt, ohne dass er eine Verlängerung der behördlichen Genehmigung einreicht, sind wir berechtigt, den Container bei voller Kostenerstattung abzuholen.
  4. Leerfahrten und Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden ihm gesondert berechnet.
  5. Der Auftraggeber ist für die Aufstellung des Containers verantwortlich. Er bestimmt den Aufstellungsort unter Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorschriften und stellt sicher, dass die Spezialfahrzeuge ohne Schwierigkeiten den Container erreichen können. Für Schäden, die durch das Gewicht der Spezialfahrzeuge oder durch das Absenken der Heckstützen entstehen, haften wir nicht. Wird das Eigentum Dritter beschädigt oder beeinträchtigt, so ist der Auftraggeber im Verhältnis zu uns schadenersatzpflichtig.
  6. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass der Container pfleglich behandelt wird und das zulässige Ladegewicht sowie die Außenabmessungen (randvoll) nicht überschritten werden. Evtl. Kosten für Umladen, Befestigungen oder Sichern der Ladung werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.
 
  1. In die Container dürfen nur Stoffe eingefüllt werden, die gem. AbfG, neueste Fassung, als Abfälle zur Beseitigung oder Abfälle zur Verwertung gelten. Asbest (Eternit), Öle. Chemikalien bzw. Abfälle, die brennbar, explosibel, krankheitsübertragend bzw. gefährlich gemäß Abfallgesetz sind, dürfen nur in Container eingefüllt werden, sofern hierfür eine schriftliche Einwilligungserklärung von Mainzer Kübeldienst Christ OHG vorliegt. Dies wird auf Anforderung im Einzelfall erteilt, soweit eine Entsorgungs-Verwertungsmöglichkeit in einer zugelassenen Anlage besteht. Mainzer Kübeldienst Christ OHG ist berechtigt, notwendige Zusatzauslagen für die Sonderbehandlung in Rechnung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber haftet für alle direkten Folgeschäden bei Nichtbeachtung des Abs.6, sowie für sämtliche Schäden, die während der Standzeit an dem Container entstehen.
  3. Änderungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hebt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht auf. Gerichtsstand ist Mainz.
  4. Alle Preise verstehen sich zzgl. MwSt. Zahlungsbedingungen: Sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug.
  5. Zahlungsverzug tritt, ohne das es einer Mahnung bedarf, spätestens nach Ablauf von acht Tagen nach Zugang unserer Forderungen ein.
  6. Die Bestellung und der Abruf der Behälter, hat direkt an die Auftragnehmer zu erfolgen, Fahrer können keinen Aufträge entgegen nehmen.
  7. Wenn Terminvereinbarung bzgl. der Containerstellung bzw. -abholung wegen unvorhersehbarer Ereignisse nicht eingehalten werden können, wird keine Haftung für entstandene Kosten übernommen.